Neue Abrechnungsanforderungen der Krankenkassen
Das «Versicherer-Team Komplementärmedizin hat den Tarif 590 zur Abrechnung von ambulanten komplementärmedizinischen Leistungen ins Leben gerufen und den sog. Tarif 590 festgelegt mit dem Ziel einer transparenten Leistungsabrechnung durch die Therapeutinnen und Therapeuten. Was ist anders? Es gibt ein einheitliches Abrechnungsformular. Es ist selbstredend, dass dafür «plötzlich» so einige für den Therapeuten kostenpflichtige Software Lösungen […]