Neue Abrechnungsanforderungen der Krankenkassen
Das «Versicherer-Team Komplementärmedizin hat den Tarif 590 zur Abrechnung von ambulanten komplementärmedizinischen Leistungen ins Leben gerufen und den sog. Tarif 590 festgelegt mit dem Ziel einer transparenten Leistungsabrechnung durch die Therapeutinnen und Therapeuten.
Was ist anders?
Es gibt ein einheitliches Abrechnungsformular. Es ist selbstredend, dass dafür «plötzlich» so einige für den Therapeuten kostenpflichtige Software Lösungen auf den Markt kamen.
Die Abrechnung muss im 5-Minten Takt nach genau definierten Tarifziffern erfolgen. Zum Beispiel, 10 Minuten Anamnese, 5 Minuten Moxa, 45 Minuten Akupunktur.
Es wird ein sogenannter Rückforderungsbeleg für die Krankenkasse erstellt.
Wir Therapeuten haben im 2017 noch eine sog. Übergangsfrist, aber ab Januar 2018 müssen wir uns alle umgestellt haben.
Ich habe eine – wenn schon, denn schon – ziemlich komplexe und umfassende Software gekauft und bin jetzt dabei mich einzuarbeiten und alle Daten zu erfassen.
Sie werden demzufolge ab November oder Dezember eine neue Abrechnung erhalten. Gerne würde ich auch, im Sinne eines ökologischen Verhaltens, die Rechnungen per Email verschicken.
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